Blechcenter Metalltechnik GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verbraucher
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Blechcenter Metalltechnik GmbH (nachfolgend „Blechcenter“) gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
1.2. Für Verträge mit Unternehmern gelten gesonderte B2B-AGB.
1.3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Blechcenter und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
1.4. Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere nach dem KSchG, dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Blechcenter sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend.
2.2. Sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist, gelten angebotene Preise für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Angebotsdatum.
2.3. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.4. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme bzw. Auftragsbestätigung durch Blechcenter oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
2.5. Bei individuell anzufertigenden Produkten ist die von Blechcenter bestätigte Ausführung einschließlich der vereinbarten Maße, Zeichnungen, Materialien, Oberflächen und sonstigen Spezifikationen für den Leistungsumfang maßgeblich.
3. Individuelle Anfertigungen und Kundenvorgaben
3.1. Werden Waren nach den individuellen Vorgaben des Kunden angefertigt, hat der Kunde die für die Fertigung erforderlichen Maße, Angaben und sonstigen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
3.2. Stellt der Kunde eigene Zeichnungen, Skizzen, CAD-/DXF-Daten, Maße, Muster oder sonstige technische Vorgaben zur Verfügung, erfolgt die Fertigung auf Grundlage dieser Angaben.
3.3. Blechcenter weist den Kunden auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder offensichtlich ungeeignete Vorgaben hin, soweit dies im Rahmen der üblichen Bearbeitung erkennbar ist.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Freigabe übermittelte Zeichnungen, Maße oder sonstige technische Unterlagen vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen.
3.5. Nach erfolgter Freigabe können Änderungen nur berücksichtigt werden, soweit der Fertigungsfortschritt dies noch zulässt. Dadurch entstehende angemessene Mehrkosten werden dem Kunden vor Durchführung der Änderung mitgeteilt.
4. Beschaffenheit und Verwendungszweck
4.1. Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich insbesondere aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, vereinbarten Zeichnungen, Produktbeschreibungen und ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen.
4.2. Hat der Kunde Blechcenter vor Vertragsabschluss einen bestimmten Verwendungszweck bekannt gegeben und wurde die Eignung hierfür ausdrücklich vereinbart, ist dieser Verwendungszweck Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit.
4.3. Gesetzlich zwingende Anforderungen an die objektiv erforderlichen Eigenschaften der Ware bleiben unberührt.
5. Preise
5.1. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichenUmsatzsteuer angegeben, sofern nicht aufgrund der konkreten Darstellung eindeutig etwas anderes angegeben und dies gesetzlich zulässig ist.
5.2. Zusätzlich anfallende Liefer-, Versand- oder sonstige Kosten werden dem Kunden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben.
5.3. Der im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis ist
verbindlich.
5.4. Vom Kunden nach Vertragsabschluss gewünschte Änderungen können zu Mehrkosten führen. Blechcenter informiert den Kunden über solche Mehrkosten, bevor die Änderung ausgeführt wird.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend den im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen fällig.
6.2. Blechcenter kann insbesondere bei individuell angefertigten Produkten eine angemessene Vorauszahlung vereinbaren.
6.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
6.4. Der Kunde hat darüber hinaus nur jene notwendigen und angemessenen Kosten der außergerichtlichen Betreibung zu ersetzen, zu deren Ersatz er nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist.
7. Lieferung und Lieferzeit
7.1. Die vereinbarte Lieferzeit ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
7.2. Bei individuell anzufertigenden Produkten beginnt eine vereinbarte Lieferfrist erst, wenn sämtliche für die Fertigung erforderlichen Maße, Unterlagen, Freigaben und sonstigen Angaben des Kunden vollständig vorliegen und eine gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
7.3. Verzögert sich die Fertigung aufgrund fehlender oder verspätet übermittelter Angaben oder Freigaben des Kunden, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.
7.4. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Lieferverzug bleiben unberührt.
8. Höhere Gewalt
8.1. Wird die Lieferung oder Leistung aufgrund eines von Blechcenter nicht zu vertretenden, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren und auch nicht mit zumutbaren Mitteln vermeidbaren Ereignisses vorübergehend verhindert, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.2. Blechcenter wird den Kunden über eine wesentliche Verzögerung und deren voraussichtliche Dauer informieren.
8.3. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere bei einer erheblichen Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung, bleiben unberührt.
9. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
9.1. Bei Versand an einen Verbraucher trägt Blechcenter das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware grundsätzlich bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde oder ein von ihm bestimmter, vom Beförderer verschiedener Dritter die Ware in Besitz genommen hat.
9.2. Beauftragt der Kunde selbstständig einen Beförderer, ohne dabei eine von Blechcenter angebotene Versandmöglichkeit zu nutzen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gefahrübergang.
9.3. Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten über.
10. Fertigungstoleranzen, Materialien und Oberflächen
10.1. Bei Metallprodukten können technisch und materialbedingt geringfügige Abweichungen auftreten.
10.2. Zulässige Fertigungstoleranzen richten sich nach den ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen und den anwendbaren technischen Normen.
10.3. Bei verzinkten, beschichteten, lackierten oder sonst oberflächenbehandelten Metallen können sich material- und produktionsbedingte Unterschiede beispielsweise hinsichtlich Farbton, Glanz, Struktur oder Zinkbild ergeben.
10.4. Solche Abweichungen stellen nur dann keinen Mangel dar, wenn sie innerhalb der vereinbarten bzw. gesetzlich zulässigen Toleranzen liegen und die gewöhnlich vorausgesetzte oder ausdrücklich vereinbarte Verwendung und Beschaffenheit der Ware nicht beeinträchtigen.
10.5. Besondere Anforderungen an Sichtflächen, Oberflächenqualität, Farbgleichheit, Schutzfolien oder optische Eigenschaften sind bei der Bestellung ausdrücklich bekannt zu geben und entsprechend zu vereinbaren.
10.6. Die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
11. Gewährleistung
11.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
11.2. Bei Kaufverträgen über Waren gelten insbesondere die zwingenden Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG), soweit dieses auf den jeweiligen Vertrag anwendbar ist.
11.3. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe.
11.4. Im Gewährleistungsfall stehen dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsbehelfe zu. Nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Kunde insbesondere Verbesserung oder Austausch sowie gegebenenfalls Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangen.
11.5. Gesetzlich bestehende Vermutungs- und Beweislastregelungen werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
11.6. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Beeinträchtigungen, die erst nach Übergabe beispielsweise durch unsachgemäße Verwendung, vom Kunden oder Dritten verursachte Beschädigungen, gewöhnliche Abnutzung oder nicht fachgerechte Montage entstehen, sofern diese Umstände nicht von Blechcenter zu vertreten sind.
11.7. Freiwillige Garantien werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine allfällige Garantie nicht eingeschränkt.
12. Schadenersatz und Haftung
12.1. Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
12.2. Die Haftung für Personenschäden sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
12.3. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Blechcenter nicht für Schäden, die ausschließlich auf vom Kunden bereitgestellte fehlerhafte Angaben, Maße, Zeichnungen oder sonstige Vorgaben zurückzuführen sind, sofern Blechcenter die Fehlerhaftigkeit nicht kannte und auch nicht erkennen musste.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum von Blechcenter.
13.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln.
14. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Außergeschäfts-
raumverträgen
14.1. Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz – beispielsweise per Internet, E-Mail oder Telefon – oder außerhalb der Geschäftsräume von Blechcenter geschlossen und fällt der Vertrag in den Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), steht dem Verbraucher grundsätzlich das gesetzliche Rücktrittsrecht zu.
14.2. Bei Kaufverträgen über Waren beträgt die Rücktrittsfrist grundsätzlich 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt.
14.3. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts muss der Verbraucher Blechcenter mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren.
14.4. Der Verbraucher kann hierfür das von Blechcenter zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden; dessen Verwendung ist jedoch nicht verpflichtend.
14.5. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, wenn die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
14.6. Nach wirksamem Rücktritt werden die empfangenen Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet.
14.7. Die Einzelheiten zum gesetzlichen Rücktrittsrecht, zu den Rücksendekosten und zur Rückabwicklung ergeben sich aus der dem Verbraucher vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.
15. Ausschluss des Rücktrittsrechts bei kundenspezifischer
Fertigung
15.1. Das gesetzliche Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen besteht insbesondere nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 18 FAGG vorliegen.
15.2. Dies betrifft bei Blechcenter insbesondere individuell nach Kundenmaßen, Kundenzeichnungen, Skizzen, CAD-/DXF-Daten oder sonstigen individuellen Vorgaben angefertigte Blechteile und Sonderanfertigungen.
15.3. Handelt es sich hingegen um eine standardmäßig angebotene Ware, die nicht entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen individualisiert wurde, bleibt ein bestehendes gesetzliches Rücktrittsrecht unberührt.
15.4. Blechcenter weist den Verbraucher bei einem Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumvertrag vor Vertragsabschluss darauf hin, wenn für die konkret bestellte kundenspezifische Ware kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
16. Beginn von Dienstleistungen innerhalb der Rücktrittsfrist
16.1. Beauftragt der Verbraucher Blechcenter im Rahmen eines Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumvertrages mit einer Dienstleistung und soll mit deren Ausführung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist begonnen werden, erfolgt dies nur unter den gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen.
16.2. Soweit erforderlich, wird Blechcenter hierzu vor Beginn der Leistungserbringung die ausdrückliche Zustimmung bzw. das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers einholen und ihn über die gesetzlichen Folgen für sein Rücktrittsrecht informieren.
17. Schutzrechte und Unterlagen
17.1. Von Blechcenter selbst erstellte Zeichnungen, Konstruktionen, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen vom Kunden nur im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks verwendet werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
17.2. Gesetzliche Rechte des Kunden an den von ihm selbst bereitgestellten Unterlagen bleiben davon unberührt.
18. Datenschutz
18.1. Personenbezogene Daten werden von Blechcenter nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
18.2. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Blechcenter.
19. Anwendbares Recht
19.1. Es gilt österreichisches Recht.
19.2. Diese Rechtswahl führt jedoch nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz zwingender Bestimmungen jenes Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese Bestimmungen nach den gesetzlichen Kollisionsnormen anzuwenden sind.
19.3. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
20. Gerichtsstand
20.1. Für Klagen gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
20.2. Eine Einschränkung der dem Verbraucher gesetzlich zustehenden Gerichtsstände durch diese AGB erfolgt nicht.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Individuelle Vereinbarungen zwischen Blechcenter und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
21.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt – soweit gesetzlich zulässig – unberührt.
21.3. Es gilt diejenige Fassung der AGB, die wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurde.
